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Titelthema
Wenn das Urlaubsland zum Krisengebiet wird
Der Tourismus in Tunesien und Ägypten erholt sich nur langsam
Politische Unruhen wie in Nordafrika oder auch Naturkatastrophen und andere Gefahren kommen meist unerwartet. Urlauber und Reiseveranstalter müssen dann sehr kurzfristig reagieren – die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bieten dabei eine wichtige Orientierung. »Umbuchungs-Gewinner« im Mittelmeerraum sind Spanien, die Türkei und Griechenland.
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Langsam erholt sich der Tourismus in Tunesien und Ägypten wieder. Dennoch wird dieses Jahr am Ende deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben. Die politischen Unruhen, die zum Teil blutigen Proteste gegen die dortigen Regierungen haben die Urlauber verschreckt. Im Februar ging gar nichts mehr, Reiseveranstalter wie TUI und Thomas Cook sagten alle Reisen in die beiden Länder ab und holten Gäste teilweise mit Sonderfliegern zurück nach Hause. Kunden, die ihren Urlaub noch vor sich hatten, stornierten oder buchten um, wobei ihnen die Anbieter entgegenkamen. Beispielsweise konnten bei TUI bis Ende Februar alle Kunden, die einen Ägyptenurlaub mit Anreise bis einschließlich 12. April gebucht hatten, gebührenfrei auf ein anderes Reiseziel oder einen anderen Reisezeitraum umbuchen.
Der Reiseboom insgesamt blieb ungebrochen, es wurden andere Urlaubsziele anvisiert, insbesondere die Kanarischen Inseln – Veranstalter wie Thomas Cook boten kurzfristig zusätzliche Flugverbindungen auf die Kanaren an. Teilweise wichen Kunden sogar auf teurere Ziele wie die Vereinigten Arabischen Emirate oder auch Asien und die Karibik aus, um im Februar oder März ihren Badeurlaub genießen zu können.
Inzwischen hat sich die Lage aus Sicht der Urlauber etwas entspannt. Ende Februar/Anfang März nahmen die Veranstalter Reisen nach Tunesien und Ägypten wieder auf. Und je näher der Sommer kommt, umso mehr zusätzliche Badeziele kommen als Alternativen in Frage. Bislang haben bei den Buchungen insbesondere Spanien und die Türkei sowie – mit Abstrichen – Griechenland profitiert.
Schnelle Umstellung erforderlich
Ereignisse wie politische Unruhen, Naturkatastrophen und Streiks führen immer wieder dazu, dass Reiseveranstalter und Urlauber sich umstellen müssen. 2010 aber war ein Rekordjahr – nach Angaben von TUI gab es insgesamt 17 »Natur- und Polit-Krisen«, auf die reagiert werden musste, nachdem es in den Vorjahren jeweils nur drei waren. Darunter fielen die politischen Proteste und Straßenschlachten in Thailand, die Flugraumsperrung wegen der Vulkanaschewolken aus Island, der Generalstreik in Spanien, das Erdbeben in Neuseeland und der Streik der Lufthansa-Piloten.
Zu Beginn der meist unvorhersehbaren Krisen ist der Zeitdruck groß, es muss schnell reagiert werden. So hat der größte deutsche Reiseveranstalter TUI nach dem Rekordkrisenjahr 2010 nun ein neues Alarmierungs- und Krisenmanagementsystem mit dem Namen »Fact24« installiert. Schnellstmögliche Alarmierung des Krisenstabs, besserer und schnellerer Informationsfluss sowie verbesserte Unterstützung der Gästebetreuer am Telefon, an Flughäfen und in den Reiseländern sind die Ziele.
Urlauber reagieren recht unterschiedlich auf Krisenmeldungen. »Viele lassen sich von den Bildern in den Medien zunächst einmal stark beeindrucken«, sagt Sibylle Zeuch, Sprecherin des Deutschen ReiseVerbands (DRV). »Während manche in der Folge von Reisen in das betreffende Land vorübergehend absehen, wissen andere – insbesondere Stammgäste und Gäste vor Ort, die das Land schon näher kennen – die aktuelle Lage in den Urlaubsgebieten besser einzuschätzen.« So waren die Destinationen am Roten Meer praktisch gar nicht von den politischen Unruhen in Ägypten betroffen. Nur wenige der vor Ort befindlichen Gäste wollten vorzeitig abreisen, die Mehrzahl setzte ihren Urlaub fort. »Urlauber sollten bei der Reiseplanung grundsätzlich die Reisehinweise der Veranstalter und insbesondere die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachten«, empfiehlt Zeuch.
Reisewarnungen beachten
Von diesen Hinweisen hängt maßgeblich ab, ob Reisekunden unproblematisch und mit geringen bzw. ohne Kosten von ihrer Reise zurücktreten können. Die Hinweise des Auswärtigen Amtes gibt es in drei Abstufungen. Zunächst einmal sind da normale »Reisehinweise« (etwa zu Impfungen, Zollbestimmungen, etc.), die gar keine Krise oder ähnliches betreffen. Dann gibt es »Sicherheitshinweise«, die gewisse Empfehlungen enthalten und auch schon von bestimmten Reisen abraten können. Schärfste Form sind die »Reisewarnungen«, die nur dann ausgesprochen werden, wenn von einer »akuten Gefahr für Leib und Leben« in einem Land oder einer bestimmten Region ausgegangen wird.
»Wenn eine konkrete Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, dann wird das von Gerichten wie auch von Reiseveranstaltern in der Regel als höhere Gewalt akzeptiert, und für den Urlauber ist ein Rücktritt nach § 651 j BGB ohne Stornogebühr möglich«, sagt Boris Narewski, ein aufs Reiserecht spezialisierter Anwalt in Berlin. Juristisch entscheidend ist für einen Reiserücktritt ohne Stornogebühr also das Vorliegen höherer Gewalt. Dies kann zum Beispiel auch für eine Gesundheitswarnung der Weltgesundheitsorganisation WHO gelten, wie dies vor gut sechs Jahren bei der SARS-Epidemie in Südostasien der Fall war.
Im Krisenfall hilft oft Kulanz
Für das Vorliegen höherer Gewalt sind drei Voraussetzungen nötig: Das Ereignis muss bei Buchung der Reise unvorhersehbar sein, es darf nicht in der Verantwortung oder im Einflussbereich des Veranstalters oder des Reisenden liegen und es muss unabwendbar sein. Rechtsanwalt Narewski empfiehlt, in Fragen einer Stornierung vorher mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen und ihm den Rücktrittswunsch und den Grund mitzuteilen. »Dann gewähren die Veranstalter meist auch kostenlose Umbuchungen oder Gutscheine für eine spätere Reise.«
Ist die Reise schon angetreten und tritt während des Urlaubs eine Krise ein, so sollte man dem Veranstalter oder direkt dem Reiseleiter vor Ort möglichst schriftlich den Rücktritt mitteilen. Liegt höhere Gewalt oder eine akute Gefährdung vor, ist der Veranstalter verpflichtet, für den Rücktransport zu sorgen. Die Kosten für den bis dahin genossenen Urlaub trägt anteilig der Kunde, den Rest bekommt er erstattet. Die Rückflugkosten sind jeweils hälftig von Veranstalter und Kunde zu tragen, wobei in klaren Krisenfällen, wie sie in Tunesien und Ägypten im Februar herrschten, die Veranstalter meist die vollen Kosten übernehmen. Nichts zu tun mit solchen Fällen hat die Reiserücktrittskostenversicherung, die sich in der Regel nur auf Gründe bezieht, die im persönlichen Bereich des Reisenden liegen (Unfall, Krankheit, berufliche Dinge, Tod eines nahen Angehörigen, etc.).


