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Minijobs – Wege in die Armut
Deutscher Frauenrat: »Kann sich unsere Gesellschaft Minijobs leisten?«
Zurzeit gibt es in Deutschland etwa sieben Millionen Minijobs, ursprünglich gedacht als kurzfristige Kompensation von Einkommenslücken auf Arbeitnehmerseite und als Flexibilisierungsinstrument für Arbeitgeber. Die große Zahl der in Minijobs Beschäftigten führt jedoch zu Einbußen für den Fiskus und die Sozialversicherungsträger.
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Für die Beschäftigten selbst können Minijobs in die Altersarmut führen. Davon sind vor allem Frauen betroffen, deren Durchschnittsrente ohnehin geringer als die von Männern ist. Zahlreiche Vollzeitstellen werden von Arbeitgebern in mehrere Minijobs aufgesplittet, was gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat. Tariflöhne geraten durch gering entlohnte Minijobs unter Druck.
Um diese Entwicklungen kritisch zu betrachten trafen sich in Berlin Vertreter-innen der Mitgliedsverbände des Deutschen Frauenrats. In einer Arbeitsgemeinschaft wurde ein Positionspapier für die Mitgliederversammlung vom
5. bis 7. November in Erkner bei Berlin vorbereitet.
Nach Ansicht der Arbeitsgruppe setzt ökonomische Eigenständigkeit eine Abkehr vom (weiblichen) Hinzuverdienermodell voraus, welches das (männliche) Haupteinkommen ergänzt. Derartige überkommene Lebensentwürfe werden nach wie vor durch einen Komplex von gesetzlichen und gesellschaftlichen Normen gestützt, der auf das Erwerbs-, Familien- und Privatleben insbesondere von Frauen dahingehend wirkt, ihre Abhängigkeit in der Ehe und Partnerschaft bzw. Bedarfsgemeinschaft zu verfestigen.
Der Deutsche Frauenrat sieht die Entwicklung der »geringfügig entlohnten Beschäftigung« (Minijob) in diesem Zusammenhang mit großer Sorge und fordert den Gesetzgeber auf, die Langfristperspektive stärker als bisher in den Blick zu nehmen und den Erhalt des Sozialstaates als Ganzes durch verantwortungsvolles Handeln zu sichern. Dabei kommt dem Grundsatz »Gleicher Lohn für gleich(wertige) Arbeit (EQUAL PAY)« höchste Bedeutung zu.
»Geringfügig entlohnte Beschäftigung« – entwickelt als Hinzuverdienst
Gegenstand des Positionspapiers ist die »geringfügig entlohnte Beschäftigung« bis zur Höhe von 400 € Monatseinkommen. Sie ist grundsätzlich mit Sozialversicherungsfreiheit verknüpft und mit pauschaler Versteuerung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin, seit 2003 jedoch nicht mehr mit einer bestimmten (geringfügigen) Arbeitszeit. Minijobs wurden als »nicht Existenz sichernd« konzipiert und wirken so ökonomischer Eigenständigkeit entgegen.
Sie wurden zu Zeiten der Vollbeschäftigung legalisiert, um sozial abgesicherten Erwerbstätigen sowie Hausfrauen, Studierenden oder Rentnern eine unbürokratische Möglichkeit für einen Neben- bzw. Hinzuverdienst zu eröffnen. Der Minijob ermöglicht im Nebenerwerb einen sozialversicherungsbeitragsfreien und steuerfreien Hinzuverdienst bis zu 400 € monatlich zu einem sozialversicherungspflichtigen Haupt- bzw. Familieneinkommen oder selbstständigen Einkommen. Das ist z.B. dann von Vorteil, wenn eine entsprechende Steigerung des Nettoeinkommens im Hauptarbeitsverhältnis nur schwer zu erreichen wäre, z.B. mit der alternativen Versteuerung in Lohnsteuerklasse 5.
Diese Formen des Hinzuverdienst werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen, die der Familienförderung dienen sollten, zusätzlich begünstigt. Dazu gehören die beitragsfreie Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Ehegattenbesteuerung nach dem Splittingtarif.
Die Delegierten der Mitgliederversammlung forderten deshalb die Abschaffung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, sogenannter »Minijobs«, und die Einführung einer Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro.
Für den DHB nahm Elke Wieczorek an der AG Minijob teil, Sylvia Dieckhoff vertrat den DHB auf der Mitgliederversammlung.


