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Alles dicht im Oberstübchen?
Dachbodendämmung ab Jahresende Pflicht
Ab dem 31. Dezember 2011 schreibt die Energieeinsparverordnung eine Dämmung der obersten Geschossdecken verpflichtend vor. Ausgenommen sind lediglich Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Richtig verlegt, steigert die Dämmung aber nicht nur die Energieeffizienz, sondern senkt auch die Heizkosten – und spart so bares Geld, darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin.
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Der in der Energieeinsparverordnung geforderte Wärmedämmwert, auch U-Wert genannt, wird bereits mit einer 16 Zentimeter starken Dämmschicht erreicht. Wer eine dickere Dämmschicht anbringt, kann zusätzlich Fördergelder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten – dabei kann auch eine schon vorhandene Dämmung angerechnet werden. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die Ausführung der Maßnahme durch eine Fachfirma sowie die Bestätigung der verbauten Dämmstoffstärken und der angemessenen Durchführung durch einen Sachverständigen. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).


