Hauptinhalt
Hauswirtschaftliche Berufsbildung
Die Berufsbildung in der Hauswirtschaft wurde durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Link) in das Gesamtsystem der beruflichen Bildung einbezogen. Mit der Regelung der Durchführung der betrieblichen Ausbildung wurden die Zuständigen Stellen (Link) für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft beauftragt.
Der Deutsche Hausfrauen-Bund bietet an:
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zur/zum "Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter"
- Bildungsgang:
- 3 Jahre im dualen System oder Vollzeitschule; Erwachsenenbildung: Grundbildungslehrgang (Dauer ca. 15 Monate)
- Gesetzliche Grundlage:
- Verordnung (Link) über die Berufsausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in vom 30.6.1999
- Voraussetzung (Erwachsenenbildung):
- Externprüfung: nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (mind. 4,5 Jahre im hauswirtschaftlichen Bereich, Tätigkeit im eigenen Haushalt wird z.T. anerkannt)
- Prüfung:
- Berufabschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz
- Tätigkeitsfelder:
- Privathaushalte
- Hauswirtschaftliche Dienstleistungsbetriebe
- Selbständige Tätigkeiten in Teilbereichen eines Dienstleistungsbetriebes
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung "Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter"
- Bildungsgang:
- Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Fachhauswirtschafterin/zum Fachhauswirtschafter
- Gesetzliche Grundlage:
- Verordnung (Link) über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter“ vom 9.12.1996
- Voraussetzung:
- Berufsabschluss „Hauswirtschafter/in“ und danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis, davon mindenstens ein halbes Jahr dem angestrebten Abschluss entsprechend oder mindestens sechs Jahre Berufspraxis, dem angestrebten Abschluss entsprechend
- Prüfung:
- Staatliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz §§ 53-57
- Tätigkeitsfelder:
- Unterstützung von Lebensaktivitäten und Alltagsverrichtungen
- Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung
- Einsatz in ambulanten Diensten, Sozialstationen, teilstationären und stationären Einrichtungen
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur "Meister/in der Hauswirtschaft"
- Bildungsgang:
- Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung
- Gesetzliche Grundlage:
- Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/in vom 28.7.2005
- Voraussetzung:
- Berufsabschluss Hauswirtschafter/in und danach mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit in der Hauswirtschaft oder mindestens fünf Jahre Berufspraxis, dem angestrebten Abschluss entsprechend (Tätigkeit im eigenen Haushalt wird z.T. anerkannt (§2)
- Prüfung:
- Staatliche Meisterprüfung (Link) Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
- Tätigkeitsfelder
- Selbstständige Führung von Privathaushalten
- Fach- und Führungskraft in hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben
- Einsatz als Ausbilderin
- Beratungstätigkeit
- Lehrtätigkeit in hauswirtschaftlicher Berufsbildung
Auskunft
erteilen die Landesverbände des DHB, die Beauftragten für die hauswirtschaftliche Berufsbildung und die Leiterinnen der Lehrgänge für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung sowie die Leiterinnen der Grundbildungslehrgänge.
Entgelte und Tarife in der Hauswirtschaft:
Der DHB ist Tarifpartner der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Der Manteltarifvertrag auf Bundesebene regelt Arbeitsbedingungen, Urlaub, Freizeit, Kündigung, der Entgelttarifvertrag auf Länderebene schreibt Löhne und Gehälter fest.
Die Tarifverträge können bei den Vorsitzenden der DHB-Landesverbände angefordert werden.

